Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
In der theoretischen Sachkundeprüfung sind Kenntnisse über fünf verschiedene Themenbereiche (u.a. Sozialverhalten, Beurteilung von Gefahrensituationen und Recht) nachzuweisen. Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Prüfungssituationen.
Als anerkannte Prüferin bin ich berechtigt, die theoretische sowie die praktische Prüfung abzunehmen.
Eine Prüfungsvorbereitung kann auf Wunsch erfolgen. Sprich mich gerne an oder schreibe mir eine Nachricht.